Paragraphaus bma 05/06

von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de

Das Kraftfahrt-Bundesamt und seine Aufgaben kennt nicht jeder, doch wenn man das Wort Verkehrszentralregister oder auch Verkehrssünderkartei in den Mund nimmt, weiß jeder, was damit gemeint ist, und was einem blüht, wenn man dort mit zu vielen Punkten eingetragen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt sammelt nämlich die Punkte, die sich im Laufe eines Biker- oder auch Autofahrerlebens ansammeln. Es kontrolliert den Punktestand und informiert gegebenenfalls die im jeweiligen Bundesland zuständige Fahrerlaubnisbehörde über zu viele Punkte. Wer nichts von der Behörde hört, sollte sich zunächst nicht allzu viele Gedanken über den Sinn und die Aufgabe dieser Institution machen. Wer dennoch beunruhigt ist und gerne wissen möchte, wie es um seinen Punktestand steht, kann sich beim Kraftfahrt- Bundesamt danach erkundigen.
Dies kann auch sinnvoll sein, wenn Ihr in letzter Zeit auf Grund der vielen Kontrollen vermehrt zur Kasse gebeten wurdet und nicht wisst, wann man euch den Hahn im wahrsten Sinne des Wortes zudreht. Spätestens, wenn Ihr von der Behörde eine Verwarnung erhaltet, sollte Ihr Euch informieren, wie es um euch steht.
Die Behörde sendet einem bei einem Stand von 8 bis 13 Punkten eine Verwarnung. Man muß nichts machen, kann jedoch Punkte durch den Besuch eines Aufbauseminars abbauen. Zwischen 14 und 17 Punkte muss man als „Ersttäter“ ein Aufbauseminar besuchen. Bei 18 Punkten ist dann Schluss, und der Führerschein ist weg. Wenn die Behörde es allerdings verpennt einen zu verwarnen und ein Aufbauseminar ans Herz zu legen, dann wird man so behandelt, als ob man nur 13 Punkte hat. D.h., es kann sogar sein, dass man mehr als 18 Punkte hat, jedoch da die Behörde einen nicht verwarnt hat, so behandelt wird, als wenn man nur 13 Punkte hat. Wenn die Behörde auf ein Aufbauseminar hingewiesen hat aber bei einem Punktestand zwischen 14 und 18 Punkten kein Aufbauseminar angeordnet hat, wird man so behandelt, als ob man 17 Punkte hat.
Doch was ist, wenn die Behörde alles richtig macht, und die Punkte getilgt werden? Folgenden Fall will ich dafür vorstellen: Ein Führerscheininhaber hatte 37 Punkte, was grundsätzlich erst einmal bedeutet, dass er den Führerschein wegen Erreichens der 18 Punkte- Grenze los wird. Er wurde jedoch bei einem Punktestand zwischen 14 und 17 Punkten nicht darauf hingewiesen, dass er ein Aufbauseminar besuchen muss. Folglich war er rechtlich so zu behandeln, als wenn er 17 Punkte hat. Erst einmal gut so und verdammt viel Glück gehabt, dachte er sich und wollte das Aufbauseminar zu besuchen, da man ihm androhte, wenn er es nicht absolviert, den Führerschein abzunehmen. Das Tolle an dem Fall war, dass noch bevor er sich zum Aufbauseminar anmelden konnte, er über seinen Rechtsanwalt mitgeteilt bekam, dass 14 Tage nachdem er das Schreiben der Behörde im Briefkasten hatte, insgesamt 30 der 37 Punkte getilgt wurden, da sie tilgungsreif waren. D.h. eine bestimmte Zeit (bei Bußgeldsachen 2 Jahre, bei Verkehrsstrafsachen 5 Jahre) war ohne neue Auffälligkeit im Straßenverkehr vergangen und Punkte fielen weg.
Was sollte der gute Mann nun machen, da er zum Einen eine Aufforderung zu einem Aufbauseminar erhalten hatte, und zum Anderen nunmehr nicht mehr 17 bzw. 37 Punkte sondern nur noch 7 Punkte hatte, als er das Seminar besuchen sollte. Er legte erst einmal gegen den Bescheid das Rechtsmittel des Wiederspruchs ein und begnügte dann das Verwaltungsgericht mit der Aufgabe, hierüber zu entscheiden.
Die Verwaltungsgerichte sehen diese Problematik völlig unterschiedlich. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH München 24.10.2996) zielt darauf ab, wann das Gericht über den Widerspruch zu entscheiden hat. Sind zu diesem Zeitpunkt die Punkte bereits gelöscht, dann muß man kein Aufbauseminar mehr besuchen. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern (OVG Greifswald 29.07.2002) sieht die Rechtslage genau so. Es gibt jedoch auch Gerichte, die auf den Punktestand zum Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides abzielen.
Eine mehr als spannende Problematik, die in Bremen und Hamburg bisher noch nicht entschieden wurde. Für Punktesammler kann es sich folglich lohnen, den genauen Punktestand immer zu überprüfen bzw. rechtlich überprüfen zu lassen und sich gegen ein teueres Seminar zu wehren.