Habe ich einen geklauten Oldtimer gekauft?

aus Kradblatt 12/24 von Konstantin Winkler

Da hat man nun unerwartet einen tollen Oldtimer bei ebay, in der Zeitung oder im KRADblatt gefunden. Preiswert von einem sympathischen, seriösen und fachkundigen Verkäufer. Angemeldet mit frischem TÜV. Die Sondierungsgespräche waren kurz und erfolgreich. Bargeld, Motorrad und Papiere wechselten den Besitzer. 

Konstantin (links) hat seine A–Z Sammlung um ein P erweitert: Peugeot P 110, Bj. 1932
Konstantin (links) hat seine A–Z Sammlung um ein P erweitert: Peugeot P 110, Bj. 1932

Die große Überraschung gab’s dann auf der Zulassungsstelle. Mit tellergroßen Augen stand ich vor der Beamtin, die mir nach einem fachkundigen Blick in den Computer mitteilte, dass es ein Problem gibt. Sie musste Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie den TÜV-Bericht einziehen, da das Fahrzeug als gestohlen gemeldet war.

Habe ich mich so in einem Menschen getäuscht und bin einem Betrüger auf den Leim gegangen?

Mit einem amtlichen Schreiben des Fachdienstes für Straßenverkehr sollte ich mich dann zur Polizei begeben und die Sache klären. Telefonisch konnte die Angelegenheit nicht geklärt werden. Also hätte ich im günstigsten Fall einen Tag später nochmal zur Zulassungsstelle fahren müssen. 

Der Amtsschimmel hatte gewiehert – und nicht sorgfältig recherchiert. Es war tatsächlich ein Fahrzeug mit meiner Fahrzeugidentifizierungsnummer als gestohlen gemeldet. Aber kein Motorrad aus Bayern mit Euro-Nummernschild, sondern – wie ich später erfahren habe – ein Moped aus Mecklenburg-Vorpommern mit Versicherungskennzeichen.

Zwei Fahrzeuge mit gleicher Fahrgestellnummer. Kann das angehen? Ja. Es können auch fünf und mehr Fahrzeuge die gleiche Nummer im Rahmen haben. Ganz legal!

Des Rätsels Lösung: Vor dem zweiten Weltkrieg und die Jahre danach gab es sehr viele verschiedene Motorradmarken, die alle vier-, fünf- und sechsstellige Fahrgestellnummern hatten. Mit der Zahlenkombination 123456 kann es also theoretisch je eine BMW, DKW, NSU, MZ, Norton und Zündapp geben, die alle zugelassen sind.

Das hätte alles auf dem kurzen Dienstweg geklärt werden können, wenn meine Einwände und Erklärungen Gehör gefunden hätten. Aber Beamte dürfen ja bekanntlich nichts annehmen – möglicherweise nicht mal Vernunft. 

Glücklicherweise habe ich einen Oldtimerfreund bei der Polizei, der nach meinem Anruf sofort die Zulassungsstelle kontaktierte. Und eine Stunde später konnte ich mit neuem Nummernschild nebst frischen Amtssiegeln nach Hause fahren. Danke, Peter!