Vorwort der Kradblatt-Ausgabe 9/14
von Marcus Lacroix

 

Parken nach Recht und Gesetz…

Kradblatt Leser Klaus Janßen aus Bremen machte uns auf <diesen> Artikel im Weser Kurier aufmerksam, der dort Anfang August erschien.

Es ging um die Anwohnerparkausweise, die Bewohner bestimmter Zonen in Bremen für ihr Fahrzeug beantragen können und die im Fahrzeug sichtbar zu befestigen sind. An und für sich ja kein Problem, legt man sich so ein Ding halt hinter die Windschutzscheibe. Bei Motorrädern und Rollern geht das natürlich nicht. Laut Marita Wessel-Niepe, der Leiterin des Stadtamts, sind die Ausweise aber auch für Zweiräder vorgeschrieben. Über eine Halterabfrage können die Verkehrsüberwacher dann feststellen, ob eine Parkerlaubnis vorhanden ist. „Falls dann doch eine Verwarnung ausgestellt werden sollte, reicht ein einfacher Hinweis auf den Ausweis und die Sache ist erledigt“, erklärte Wessel-Niepel im Weser Kurier.

Ok, so weit finde ich das dann auch noch in Ordnung, Parkraum ist schließlich knapp in unseren Städten und Anwohner sollten da Vorrechte haben. Eine Frage die sich allerdings stellt, ist der sonstige Umgang der Städte und Gemeinden mit den geparkten Zweirädern, denn für das Abstellen gibt es Regelungen nach Straßenverkehrsordnung.

Für gewöhnlich parke ich mein Motorrad nicht nach der StVO. Ich suche mir immer und überall irgendwo eine Lücke oder einen Platz wo ich die Maschine so abstellen kann, dass sie wirklich niemanden stört und ziehe dem entsprechend natürlich auch keinen Parkschein. Selbstverständlich weiß ich auch, dass das so nicht erlaubt ist. Bisher gab es aber in 28 Jahren nie Probleme, ich bekam keine Knöllchen und angemeckert oder abgeschleppt wurde ich auch noch nicht.

In Zeiten immer knapper werdender Staats- und Stadtkassen steht natürlich zu befürchten, dass ich damit nicht mehr lange durchkomme. Geblitzt wird ja mittlerweile auch an den unsinnigsten bzw. lukrativsten Stellen. Dabei sind Motorräder und Roller, egal ob von Anwohnern oder Besuchern, doch wirklich gut geeignet um Parkraum in der City zu sparen. Und wenn die so stehen, dass sie niemanden behindern, sollten sie auch weiterhin geduldet werden.

Es hat in der Vergangenheit schon schöne Aktionen gegeben, ich erinnere mich an Bremen und Vechta, wo wir Motorradfahrer wirklich zusammenhielten und Parkflächen mal vorschriftsgemäß nutzten. Auch in Uelzen und anderswo gab es das schon. An verkaufsstarken Samstagen ist das natürlich besonders wirkungsvoll und in Zeiten von Facebook & Co. (habt ihr eigentlich schon die Kradblatt-Seite ge­lik­ed?) kann man heutzutage auch schnell mal ein paar Leute mehr motivieren.

Aber Vorsicht wenn ihr aktiv werdet: ein öffentlicher Blockadeaufruf könnte durchaus rechtliche Schritte nach sich ziehen. Angekündigte Versammlungen unter freiem Himmel sind nach Versammlungsgesetz behördlich anzumelden. Einen „Parkmob-Aufruf“ speziell in „sozialen“ Medien zu veröffentlicht sollte also gut überlegt sein. Wer allerdings kundtut, das er dannunddann hieroderdorthin fährt, dies seinen Freunden mitteilt und daran erinnert, dass diese ordnungsgemäß parken sollen weil sonst Knöllchen drohen, dürfte nur schwer zu belangen sein.

Wie parkt ihr eure Maschinen? Fallen euch bestimmte Gemeinden oder Städte besonders unangenehm auf? Oder gibt es auch lobenswerte Orte wo das Miteinander besonders gut klappt?

Wie denkt ihr darüber? Hier könnt ihr eure Kommentare abgeben (Spam wird gelöscht!).

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