Vorwort der Kradblatt-Ausgabe 9/14
von Marcus Lacroix
Parken nach Recht und Gesetz…
Kradblatt Leser Klaus Janßen aus Bremen machte uns auf <diesen> Artikel im Weser Kurier aufmerksam, der dort Anfang August erschien.
Es ging um die Anwohnerparkausweise, die Bewohner bestimmter Zonen in Bremen für ihr Fahrzeug beantragen können und die im Fahrzeug sichtbar zu befestigen sind. An und für sich ja kein Problem, legt man sich so ein Ding halt hinter die Windschutzscheibe. Bei Motorrädern und Rollern geht das natürlich nicht. Laut Marita Wessel-Niepe, der Leiterin des Stadtamts, sind die Ausweise aber auch für Zweiräder vorgeschrieben. Über eine Halterabfrage können die Verkehrsüberwacher dann feststellen, ob eine Parkerlaubnis vorhanden ist. „Falls dann doch eine Verwarnung ausgestellt werden sollte, reicht ein einfacher Hinweis auf den Ausweis und die Sache ist erledigt“, erklärte Wessel-Niepel im Weser Kurier.
Ok, so weit finde ich das dann auch noch in Ordnung, Parkraum ist schließlich knapp in unseren Städten und Anwohner sollten da Vorrechte haben. Eine Frage die sich allerdings stellt, ist der sonstige Umgang der Städte und Gemeinden mit den geparkten Zweirädern, denn für das Abstellen gibt es Regelungen nach Straßenverkehrsordnung.
Für gewöhnlich parke ich mein Motorrad nicht nach der StVO. Ich suche mir immer und überall irgendwo eine Lücke oder einen Platz wo ich die Maschine so abstellen kann, dass sie wirklich niemanden stört und ziehe dem entsprechend natürlich auch keinen Parkschein. Selbstverständlich weiß ich auch, dass das so nicht erlaubt ist. Bisher gab es aber in 28 Jahren nie Probleme, ich bekam keine Knöllchen und angemeckert oder abgeschleppt wurde ich auch noch nicht.
In Zeiten immer knapper werdender Staats- und Stadtkassen steht natürlich zu befürchten, dass ich damit nicht mehr lange durchkomme. Geblitzt wird ja mittlerweile auch an den unsinnigsten bzw. lukrativsten Stellen. Dabei sind Motorräder und Roller, egal ob von Anwohnern oder Besuchern, doch wirklich gut geeignet um Parkraum in der City zu sparen. Und wenn die so stehen, dass sie niemanden behindern, sollten sie auch weiterhin geduldet werden.
Es hat in der Vergangenheit schon schöne Aktionen gegeben, ich erinnere mich an Bremen und Vechta, wo wir Motorradfahrer wirklich zusammenhielten und Parkflächen mal vorschriftsgemäß nutzten. Auch in Uelzen und anderswo gab es das schon. An verkaufsstarken Samstagen ist das natürlich besonders wirkungsvoll und in Zeiten von Facebook & Co. (habt ihr eigentlich schon die Kradblatt-Seite geliked?) kann man heutzutage auch schnell mal ein paar Leute mehr motivieren.
Aber Vorsicht wenn ihr aktiv werdet: ein öffentlicher Blockadeaufruf könnte durchaus rechtliche Schritte nach sich ziehen. Angekündigte Versammlungen unter freiem Himmel sind nach Versammlungsgesetz behördlich anzumelden. Einen „Parkmob-Aufruf“ speziell in „sozialen“ Medien zu veröffentlicht sollte also gut überlegt sein. Wer allerdings kundtut, das er dannunddann hieroderdorthin fährt, dies seinen Freunden mitteilt und daran erinnert, dass diese ordnungsgemäß parken sollen weil sonst Knöllchen drohen, dürfte nur schwer zu belangen sein.
Wie parkt ihr eure Maschinen? Fallen euch bestimmte Gemeinden oder Städte besonders unangenehm auf? Oder gibt es auch lobenswerte Orte wo das Miteinander besonders gut klappt?
Wie denkt ihr darüber? Hier könnt ihr eure Kommentare abgeben (Spam wird gelöscht!).
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Kommentare
4 Kommentare zu “Editorial 09/14 – Parken nach Recht und Gesetz”
Hallo Leute,
ich habe mal vor 100 Jahren, als ich den Führerschein machte, gelernt, dass einspurige Fahrzeuge und darum handelt es sich bei Mopeds, überall parken dürfen.
Hat sich die StVO zwischenzeitlich geändert?
Ich habe mal in diesem Punkt den Rechtsanwalt der in diesem Blättchen schreibt, angeschrieben. Er wollte sich zu gegebener Zeit darum kümmern. Habe aber leider nichts mehr gehört.
Also hier in Braunschweig wird ganz genau darauf geachtet, wo die Mopeds parken. Mein Sohn mit seiner 125-er hat schon 2 Knöllchen, einmal auf einem großen (ca. 100 Plätze) öffentlichen Parkplatz, der mit dem Schild „PKW“ gekennzeichent ist. Er parkte so, dass die Maschine ganz am Bordstein so stand, dass niemand behindert und auch kein PKW-Platz geblockt war, trotzdem. Das 2. mal auf einem Motorradparkstreifen in der Stadt. Dort ist der erste Teil des Streifens für Elektrofahrzeuge reserviert, weil eine Ladesäule dort steht. Sein Moped stand nun so, dass nur das Hinterrad noch in den Bereich des Ladesäulenplatzes hineinragte, der Platz war aber locker noch nutzbar, weil er groß genug angelegt ist.
Also, …. Vorsicht in Braunschweig.
Ich weiß aus berufenem Munde, dass die Politessen in Bremen Motorräder nur dann aufschreiben, wenn sie wirklich äusserst dämlich im Weg stehen. Die Halterabfrage wird eher selten gemacht.
Im vom WK beschriebenen Fall waren es auch Polizeischüler die extra zu dem Zweck in ein entsprechendes Wohngebiet geschickt wurden.
Selbst habe ich übrigens im Juli drei Knöllchen mit dem Auto kassiert, da hätte sich der Anwohnerparkausweis schon bezahlt gemach 🙂
Ich parke da wo platz ist und ich niemanden störe ! Bloss nicht in unmittelbarer nähe von Fahrradständern. Fahrrad fahren lehnen so gar ihre Räder an die Motorräder oder parken sie so dicht das man nicht weg kommt