aus bma 5/12 – Rechtstipp
von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de
Jeder von euch hat sich bestimmt schon einmal abschleppen lassen. Früher aus der Disco und nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis bestimmt auch schon einmal mit dem Pkw oder dem Bike in die Werkstatt. Und euch allen ist wohl bekannt, dass man selbst beim Abschleppen viel falsch machen kann. Wer Fehler macht, muss nachher in die Tasche greifen und die Börse öffnen – entweder für den Unterhalt oder den Abschlepper.
In der Maiausgabe des bma möchte ich auf diese Probleme und das richtige Verhalten am Abschlepport eingehen, damit ihr zukünftig etwas mehr Geld für unsere Ölmultis zur Verfügung habt. Um richtig abzuschleppen muss man eines im Auge haben: Die Devise heißt Schadensminderung. Nur wer den Schaden so gering wie möglich hält, kann sich eigene Investitionen nach einem Unfall ersparen. Grundsätzlich muss immer der Weg der geringsten Kosten gewählt werden. D.h. ihr müsst gucken, wo was gespart werden kann. Ist euer Bike nach einem Unfall nicht mehr fahrfähig, könnt ihr euch eines Abschleppers bedienen. Ihr habt grundsätzlich die freie Wahl, wen ihr beauftragt. Meistens sorgt die Polizei für die Wahl des Abschleppers und das ist auch gut so. Wer kann sich nach einem Unfall schon um so etwas kümmern und hat hierfür einen freien Kopf?
Handelt es sich bei dem Schaden am Bike um einen offensichtlichen Totalschaden, darf das gute Stück nur in die nächstgelegene Werkstatt geschleppt werden. Hat diese nicht auf, wird das Abschleppen auf den Hof des Abschleppunternehmens bezahlt. Ist das Bike hingegen nur so weit beschädigt, dass es zwar nicht fahrfähig aber noch reparabel ist, kann es in die Werkstatt des Vertrauens geschleppt werden. Die Kosten sind vom Unfallverursacher zu übernehmen. Es liegt oftmals vor Ort nach einem Unfall eine schwierige Situation vor. Man muss schnell entscheiden, was zu veranlassen ist. Das Ganze aus der Sicht eines sogenannten objektiven Dritten. D.h. man muss gucken, wie ein objektiver Dritter den Schaden beurteilen würden. Würde dieser von einem Totalschaden ausgehen, darf nicht in die Werkstatt des Vertrauens oder nach Hause abgeschleppt werden. Geht er davon aus, dass der Schaden innerhalb der sogenannten 130 Prozentgrenze repariert werden kann, besteht die freie Wahl des Ziels. Da dies oftmals sehr schwierig ist und Fehler Geld kosten, bietet es sich zunächst an, das Bike zum Abschlepper verbringen zu lassen, wenn man sich unsicher ist.
Beim Abschleppunternehmen kann dann auch mit einem Sachverständigen geschaut werden, ob der Schaden noch repariert werden kann. Ein Sachverständiger kann hierbei verbindlich behilflich sein. Er legt die weiteren Spielregeln fest und gibt die entsprechenden weiteren Schritte vor. Entweder gehts mit dem Bike nicht weiter und der Weg endet dort, oder aber das gute Stück zieht weiter zur Werkstatt des Vertrauens. Die Entscheidung des Sachverständigen ist dann auch verbindlich. Besteht ein Totalschaden, darf das Bike, zumindest auf Kosten des Unfallverursachers, nicht mehr weiterbewegt werden. Es muss dann entweder veräußert werden oder aber ihr bringt es auf eigene Kosten wohin ihr wollt. D.h. selbst wenn ihr das Bike als Ersatzteillager behalten oder aber oberhalb der 130 Prozentgrenze wieder reparieren wollt, dürft ihr es nur auf eigene Kosten vom Abschleppunternehmen fortbewegen.
Oftmals ist zu raten, das Bike so schnell wie möglich zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert vor Ort zu verkaufen. Dann macht Ihr nichts falsch, da der Geschädigte i.d.R. kein berechtigtes Interesse hat, das Motorrad nach Hause oder in die eigene Werkstatt zu transportieren. So sieht es auch das Landgericht Stuttgart in einer Entscheidung vom 15.06.2011 (Az.: 8 O 434/11). Wer sich unsicher ist, zieht einen Anwalt seines Vertrauens hinzu. Die Kosten des Rechtsanwaltes sind grundsätzlich vom Unfallverursacher zu erstatten und der Rechtsanwalt verschont einen vor unnötigen Kosten, die einem später keiner erstattet.
Ich wünsche allen Bikern, dass sie nicht in diese Situation kommen sowie eine unfallfreie und sonnige Saison 2012 auf unseren schönen Straßen Deutschlands verbringen können.
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