aus bma 3/09 von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen, www.janschweers.de

Sind wir nicht alle auf diesem Planeten nur auf der Durchfahrt. Einige schneller, einige langsamer, einige länger und einige kürzer.

Das soll kein philosophischer Artikel werden, das überlasse ich anderen. Der Rechtstipp im März-bma soll sich mit der beschleunigten Durchfahrt an Ampelanlagen befassen. Ein interessantes Thema, das einem weiterhelfen kann, wenn man mal eine Ampel überfahren hat und Streit darüber besteht, ob die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens rot oder doch noch gelb war. Hiervon sind nämlich die Strafen abhängig. Da kann 1/10  Sekunde schon entscheidend sein.

Jeder von Euch weiß, dass Ampeln, damit meine ich Lichtzeichenanlagen, wie sie fachlich heißen, bei grünem Lichtzeichen zu passieren sind. In § 37 der Straßenverkehrsordnung heißt es so schön: „An Kreuzungen bedeuten grün: Der Verkehr ist frei, gelb ordnet an: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten und rot: Halt vor der Kreuzung“.

Wer bei rot über die Ampel fährt, muss zahlen. Ab 50 Euro und 3 Punkten war man dabei. Wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot anzeigte musste man sogar 125 Euro zahlen, bekam 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Bei einer Gefährdung anderer und einer Sachbeschädigung wird es sogar noch teurer.
Diese Strafen galten jedoch nur bis zum 31.1.2009. Ab dem 1.2.2009 ist es wesentlich teurer geworden. Jetzt steigt man ein mit Beträgen ab 90 Euro und 4 Punkten und beim Überfahren von länger als einer Sekunde ist man mit 200 Euro, 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot dabei! Nicht nur der Euro hat alles teuerer gemacht, sondern auch unsere Bundesregierung langt in Zeiten schlechter Konjunktur ordentlich hin. Geschmacklos werdet Ihr sagen, aber wenn schert das schon dort oben. Hauptsache die Diäten werden erhöht.

Wenn Ihr auf der Kreuzung geblitzt worden seid, bekommt Ihr meistens sehr schnell einen Anhörungsbogen, aus dem hervorgeht, wie viel Zeit vergangen ist, nach dem Ihr die rote Ampel überfahren habt. Sind es mehrer Sekunden habt Ihr schlichtweg geschlafen. Waren es hingegen Bereiche um eine Sekunde dann muss immer genau geschaut werden, ob diese Angabe richtig errechnet wurde, da die ermittelte Geschwindigkeit auf Grund einer durchschnittlichen (konstanten) Geschwindigkeit beim Durchfahren des Kreuzungsbereiches ermittelt wird.

Wenn man die Geschwindigkeit des Motorrades nach dem Passieren der Ampel und der in der Straße eingelassenen Induktionsschleifen nicht verändert, wird die vom Messgerät ermittelte Zeit nicht zu bemängeln sein. Wenn man hingegen nach dem Anzeigen des gelben Lichtzeichens sein Motorrad beschleunigt, um noch schnell über die Kreuzung zu kommen, dann kann  es sein, dass die vorgeworfene Zeit falsch ermittelt wurde, da von einer unveränderten Geschwindigkeit ausgegangen wird. Diese falsche Berechnung kann  die Ursache für eine Bestrafung und sogar für ein Fahrverbot sein.

Es kann sich folglich lohnen noch einmal genau zu überlegen, wie man an diesem Tag die Kreuzung passiert hat, ob eventuell vor einem weitere Fahrzeuge waren, die eine Beschleunigung zwischen der ersten und zweiten Induktionsschleife ausschließen.

Wenn man just gerade mehr als eine Sekunde bei rot über die Kreuzung gefahren sein soll, dann lohnt sich das Nachrechnen richtig. Es kann  dann nämlich sein, dass durch die Beschleunigung eine vorwerfbare Zeit von weniger als eine Sekunde errechnet werden kann und man dadurch den Führerschein nicht für einen Monat abgeben muss. Es kann sich also lohnen, hierüber nach einem schönen Foto nachzudenken und die vorwerfbare Zeit nachrechnen zu lassen. Dies kann einem zu seinem Recht verhelfen und davor schützen viel Geld für nichts zu zahlen oder aber seinen Führerschein ungerechtfertigt abgeben zu müssen.

Wenn Ihr zu dem Ergebnis kommt, dass Ihr das Motorrad noch beschleunigt habt, muss die Rotlichtzeit von einem Sachverständigen für Verkehrsanalytik nachgerechnet werden. Der Sachverständige wird entweder von Euch oder vom Gericht bestellt. Dies kann einem zu seinem Recht verhelfen und davor schützen viel Geld für nichts zu zahlen oder aber seinen Führerschein ungerechtfertigt abgeben zu müssen.