Tritt an einem Kaufgegenstand oder einer Sachleistung ein Mangel auf, wird dieser i.d.R. vom Händler abgestellt. Bei der Geltendmachung sind aber auch Fristen zu beachten, da es sonst zur Verjährung kommen kann…

aus bma 1/13 – Rechtstipp
von Rechtsanwalt Jan Schweers, Bremen
www.janschweers.de
Ist der Gewährleistungsanspruch verjährt hilft nur eine Kulanz des Händlers. In vielen Fällen ist dies unproblematisch, da viele Motorräder zusätzlich noch über eine Garantie des Herstellers verfügen, die meist länger als die Gewährleistung ist und im Bedarfsfall dann darüber eine Mängelbeseitigung vorgenommen werden kann. Achtet dabei immer darauf, nicht die Begriffe Gewährleistung und Garantie zu verwechseln, denn rechtlich stellen sie völlig unterschiedliche Dinge dar!
Kommt es dann zu Nachbesserungsarbeiten, ist die Verjährung unterbrochen und beginnt am Folgetag, nachdem der Verkäufer eingestanden hat, den Mangel aufgrund seiner Gewährleistungsverpflichtung nachzubessern, erneut neu zu laufen. Es ist hierfür zwingend erforderlich, dass der Verkäufer klar zum Ausdruck bringt, dass er zu etwas verpflichtet ist. Es muss klar ersichtlich sein, dass der Verkäufer nicht nur aus Kulanz oder einer gütlichen Beilegung des Streits handelt, sondern sich verpflichtet nachzubessern. Das ist tatsächlich schwierig in einem Prozess zu beweisen, wenn der Verkäufer dies nachher bestreitet und behauptet, er habe allein aus Kulanz gehandelt. Die Beweislast in einem solchem Rechtsstreit hat schließlich derjenige, der sich darauf beruft, dass der Verkäufer die Mängel und die Nachbesserungsansprüche anerkannt hat. Das kann schnell dazu führen, dass der Beweis vom Kunden nicht erbracht werden und man keine weitere Nachbesserung verlangen kann.
Bei vielen Händlern bekommt ihr bei der Abgabe des Motorrades ein Stück Papier mit den aufgeführten Mängeln und den aufgeführten Nachbesserungsarbeiten in die Hand. Wenn sich die Verpflichtung zur Nachbesserung hieraus ergibt, seid ihr (und auch der Händler) auf der sicheren Seite, wenn der gleiche Mangel später nocheinmal auftritt. Einem Rechtsstreit kann man durch korrektes Verhalten im Vorfeld so häufig aus dem Weg gehen.
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